Volles Weihnachtsgeld nicht verdient?

Pressemitteilung 12. Mai 2011

Vor zwei Jahren hat die für die kirchlich Beschäftigten zuständige Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission ADK beschlossen, ab 2011 die Jahressonderzuwendung (Weihnachtsgeld) um 12 % zu kürzen. Der Mitarbeitervertretungsverband hat an die ADK den Antrag gestellt, diese beabsichtigten Kürzungen zurück zunehmen. Begründung: Die kirchlichen Beschäftigten erbringen oft gutwillig und freiwillig mehr Leistungen, als sie es eigentlich müssten. Für die kirchlichen Kita-Beschäftigten würde sich durch die Kürzungen eine weitere Schlechterstellung gegenüber den kommunalen Kita-Beschäftigten ergeben. Die Kommunen würden sparen und die Kita-Beschäftigten hätten das Nachsehen.

Die kirchlichen Arbeitgeber werden gefragt, ob sie diese aus der Besonderheit des kirchlichen Dienstes sich ergebenden Mehrbelastungen anerkennen und ob sie deshalb bereit sind, diese bisher gutwillig und freiwillig erbrachten Leistungen durch die Rücknahme der beabsichtigten Kürzung bei der Jahressonderzuwendung, d. h. mit 1 % monatlich, zu honorieren.