ZVK-Eigenbeteiligung: Kirchensenat weist Kirchengesetzentwurf des Landeskirchenamts Hannover zurück

Pressemitteilung 17. Juli 2015

Das Landeskirchenamt Hannover hat, wie bereits gemeldet, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Eigenbeteiligung der ArbeitnehmerInnen an der Zusatzversorgung geplant. Diese Regelung sollte jedoch nicht mit der Arbeitnehmerseite verhandelt werden.

Das Landeskirchenamt wollte sich durch das Kirchengesetz selbst ermächtigen lassen, zukünftig per Rechtsverordnung über die Einführung und über die Höhe eines Eigenanteils entscheiden zu können. Ein wichtiger Schritt des Plans war, den Kirchensenat dafür zu gewinnen, das Gesetzgebungsverfahren in einem Eilverfahren ohne die übliche Beteiligung synodaler Gremien auf der Herbstsynode durchzupeitschen.

Die Arbeitnehmerorganisationen, allen voran die Kirchengewerkschaft Niedersachsen, haben sofort gegen das Vorhaben protestiert. Hier sollten neuerdings einseitige  Regelungen für die Kirchenbeschäftigten getroffen werden – und zwar von der Exekutive und ohne Einigung mit der Arbeitnehmerseite. Der Kirchensenat hat nun im Rahmen seiner Dienstaufsicht am 14.07.2015 das Verfahren an das Landeskirchenamt zurückverwiesen. Das LKA muss – wie von der Arbeitnehmerseite gefordert – nun doch eine mit den Grundsätzen der Sozialpartnerschaft konforme Regelung finden.

Der Vorsitzende der Kirchengewerkschaft Niedersachsen, Werner Massow, erklärt hierzu: „Weil die Kirche zu den Grundsätzen des Dritten Weges zurückgefunden hat, bekommen wir, anders als erwartet, doch noch kein Streikrecht. In der Sache ist die Angelegenheit nun wieder in Ordnung. Wir müssen aber auch feststellen, dass die Sozialpartnerschaft mit der Arbeitnehmerseite für den Kirchensenat  offensichtlich wichtiger ist als für das Landeskirchenamt.“

In der Anlage finden sich das gemeinsame Schreiben von VkM Hannover und der Kirchengewerkschaft Niedersachsen an den Kirchensenat und das Ergebnis der Arbeitsgruppe zur Änderung der ADK-Zuständigkeiten.