Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen regelt die Arbeitsverhältnisse für 35.000 kirchliche Beschäftigte. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.11.2012 soll in der Kommission zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite eine echte Parität herrschen. Diese ist nach Auffassung der Arbeitnehmerseite keineswegs gegeben. Die Kirchenleitungen verweigern bisher eine sachgerechte Ausstattung der Geschäftsstelle mit einer vollen Stelle einer Juristin / eines Juristen. Auch hinsichtlich der notwendigen Freistellungszeiten der ArbeitnehmervertreterInnen gibt es bisher kein ernsthaftes Entgegenkommen.
Darüber hinaus handeln die kirchlichen Arbeitgeber häufig an der ADK vorbei. So hat die Ev.-luth. Kirche in Oldenburg sogar eine Dienstvereinbarung zur Altersteilzeit/ Vorruhestand an der ADK vorbei geregelt.
Die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers hat in einem Gesetzentwurf die Arbeitnehmerbeteiligung an der ZVK regeln wollen, obwohl hier eindeutig die ADK zuständig ist. Auf Intervention der Arbeitnehmerseite hin hat der Kirchensenat diesen Gesetzentwurf gestoppt, allerdings ohne dass von der Kirchenleitung eingeräumt wurde, dass hier die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmerseite eklatant verletzt werden sollten. Darüber hinaus verwenden die kirchlichen Arbeitgeber unter Federführung des Landeskirchenamtes der Landeskirche Hannovers Dienstvertragsmuster, die nicht von der ADK beschlossen wurden, obwohl hier die Regelungshoheit liegt. Die kirchlichen Arbeitgeber sind selbstherrlich der Auffassung, dass sie das Recht hätten, Dienstvertragsmuster zu modifizieren oder anderweitig zu verändern, wenn sie selbst der Auffassung sind, dass dadurch keine substantiellen Veränderungen vorgenommen werden. In einer bestehenden Sozialpartnerschaft ist es nicht hinnehmbar, dass eine Seite „paternalistisch“ entscheiden kann, was wichtig ist.
Die Arbeitnehmerseite in der ADK hat beschlossen, sofern die Konföderation nicht bis zum 22.02.2019 einlenkt, die staatliche Arbeitsgerichtsbarkeit anzurufen, um feststellen zu lassen, dass in der ADK der Konföderation der Evangelischen Kirchen in Niedersachsen die Grundsätze für einen fairen und sozialpartnerschaftlichen Umgang im Dritten Weg permanent vorsätzlich verletzt werden. Eine solche Feststellung durch die staatliche Arbeitsgerichtsbarkeit würde dazu führen, dass die Kirchen sich nicht mehr auf das Streikverbot berufen könnten.
Die ADK-Arbeitnehmerkonferenz veranstaltet am 26.02.2019 im Kirchenamt der EKD ein Tagesseminar mit dem Thema „Ist der Dritte Weg in Niedersachsen am Ende?“. Referent ist der bekannte Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Bernhard Baumann-Czichon aus Bremen.