Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum Weihnachtsfest 2025 grüßen wir Euch sehr herzlich im Namen der Kirchengewerkschaft Niedersachsen. In bewegten Zeiten wie diesen ist es uns wichtig, innezuhalten, Danke zu sagen und zugleich deutlich zu machen, wofür wir als Eure Gewerkschaft im vergangenen Jahr eingestanden sind – und weiterhin entschlossen einstehen werden.
1. Respekt für die Arbeit in den Kitas
Das Jahr 2025 stand für uns in besonderer Weise im Zeichen des Kampfes um Anerkennung und Respekt für die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher in den evangelischen Kitas. Wir dulden es nicht, dass kirchliche Arbeitgeber den Eindruck erwecken, als hätten „in der Regel“ 85 % der Kinder keinen erhöhten Förderbedarf.
Die Kirche muss die Wahrheit anerkennen: Die Arbeit in den Kitas ist in den letzten Jahren sehr viel komplizierter geworden. Die Gruppen sind heterogener, die sozialen und sprachlichen Herausforderungen größer, und die Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte wächst ständig. Genau diese Entwicklung war im Schulbereich die Begründung dafür, dass Grund- und Hauptschullehrkräfte generell eine Besoldungsstufe höher eingruppiert wurden. Dasselbe Prinzip muss auch für die Arbeit in den kirchlichen Kitas gelten.
Wir haben deshalb deutlich gemacht: Wer diese Arbeit kleinredet, verweigert nicht nur eine angemessene Bezahlung, sondern missachtet auch die Fachlichkeit und das Engagement der Beschäftigten. Dem treten wir entschieden entgegen.
2. Erfolge vor dem Landesarbeitsgericht
Besonders ermutigend ist, dass wir 2025 bereits zwei wichtige Erfolge vor dem Landesarbeitsgericht erringen konnten:
- Für die sogenannten Integrations-Gruppen wurde anerkannt, dass diese Arbeit immer nach der Entgeltgruppe S 8b zu vergüten ist. Die besondere pädagogische und soziale Verantwortung dieser Aufgaben findet damit auch rechtlich eine klare Anerkennung.
- Regelgruppen sind dabei keineswegs „normale“ oder „problemfreie“ Gruppen. Im Gegenteil: Es ist durchaus realistisch – und in vielen Einrichtungen alltägliche Realität –, dass mehr als 15 % der Kinder einen erhöhten Förderbedarf haben. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass in solchen Fällen eine Höhergruppierung nach S 8b gerechtfertigt ist.
Diese Urteile sind weit mehr als nur „Einzelfälle“. Sie senden ein klares Signal: Die Wirklichkeit in den Kitas lässt sich nicht per Verwaltungssatz kleinrechnen. Wo Verantwortung und Belastung steigen, muss sich das auch in der Eingruppierung widerspiegeln.
3. Unterstützung für Kita-Leitungen
Ein weiteres Feld unserer Arbeit sind die Kita-Leitungen, die durch zurückgehende Kinderzahlen oder Umstrukturierungen von Herabgruppierungen bedroht sind. Auch hier stehen wir an der Seite der Betroffenen – mit rechtlicher Unterstützung, Beratung und der klaren Botschaft an die kirchlichen Arbeitgeber:
Wer Leitung trägt, trägt Verantwortung. Diese Verantwortung bleibt, auch wenn statistische Zahlen schwanken. Eine reine „Rechenlogik“ darf nicht dazu führen, dass Leitungen entwertet werden und Menschen, die jahrelang Verantwortung übernommen haben, in ihrer beruflichen und finanziellen Existenz verunsichert werden.
Wenn Veränderungen wirklich unvermeidbar sind, gilt aus unserer Sicht ein Grundsatz: Es muss ein gleichwertiger Arbeitsplatz in einer anderen Einrichtung innerhalb der Zuständigkeit des Kita-Trägers angeboten werden. Es darf nicht sein, dass engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schlicht herabgruppiert werden, obwohl ihre Qualifikation und Verantwortung unverändert hoch bleiben.
4. Schutzkonzept für kirchliche Mitarbeitende
Wir wissen zugleich, dass viele von Euch sich Sorgen machen, was passiert, wenn Vorwürfe im Raum stehen – etwa in Fällen, in denen Beschäftigte mit Anschuldigungen konfrontiert werden, bevor Sachverhalte ordentlich geklärt sind.
Darum setzen wir uns für ein Schutzkonzept für kirchliche Mitarbeitende ein. Wer beschuldigt wird, darf nicht schutzlos dastehen. Es braucht klare, faire Verfahren, transparente Abläufe, rechtliche Begleitung und eine Kultur, in der weder tatsächliche Grenzverletzungen verharmlost noch leichtfertige Beschuldigungen hingenommen werden.
Kirchliche Mitarbeitende haben ein Recht auf einen Arbeitgeber, der nicht nur Anforderungen stellt, sondern sie auch vor Willkür, übereilten Maßnahmen und Rufschädigung schützt.
5. Perspektive: Ein einheitlicher Tarifvertrag (TVöD)
Ein zentrales Anliegen bleibt für uns die Einführung eines einheitlichen Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD) auch für kirchliche Beschäftigte. Es kann nicht sein, dass kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vielen Bereichen schlechter gestellt sind, obwohl sie gleiche oder sogar höhere Verantwortung tragen als Kolleg*innen im öffentlichen Dienst.
Wir arbeiten weiter daran, dass die Schlechterstellung gegenüber dem TVöD ein Ende findet. Faire Bezahlung und verlässliche Arbeitsbedingungen sind keine „Sonderwünsche“, sondern Ausdruck von Gerechtigkeit und Respekt.
6. Mehr Geld für Gewerkschaftsmitglieder ab 2026
Gewerkschaftsbeiträge sollen ab 2026 steuerlich voll absetzbar werden. Nach dem Steueränderungsgesetz 2025 sollen diese Beiträge immer als Werbungskosten für jeden hier gezahlten Euro geltend gemacht werden können und nicht nur wie derzeit, wenn der Steuerpauschbetrag bereits anderweitig ausgeschöpft oder überschritten wird. Das ist in der Praxis eben sehr häufig nicht der Fall, deshalb wirken sich gezahlte Gewerkschaftsbeiträge gegenwärtig oft kaum aus.
7. Gemeinsam stärker – neue Mitglieder gewinnen
All diese Aufgaben und Auseinandersetzungen zeigen: Kirchliche Mitarbeitende brauchen den Schutz einer starken Kirchengewerkschaft in Niedersachsen. Damit wir diese Stärke weiter ausbauen können, ist es wichtig, neue Mitglieder zu gewinnen.
Darum unsere Bitte und Ermutigung an Euch: Sprecht Kolleginnen und Kollegen an, macht auf die Arbeit der Kirchengewerkschaft aufmerksam, erzählt von unseren Erfolgen vor Gericht, vom gewerkschaftlichen Rechtsschutz und von unserer Unterstützung in schwierigen Situationen.
Als Zeichen der Anerkennung haben wir beschlossen: Jede Kollegin und jeder Kollege, der ein neues Mitglied für unsere Kirchengewerkschaft gewinnt, erhält eine Gewinnungsprämie von 50 Euro.
So verbinden wir Solidarität mit einem ganz konkreten Anreiz – denn jede neue Mitgliedschaft stärkt unsere gemeinsame Verhandlungsmacht und verbessert die Perspektiven für alle kirchlich Beschäftigten.
8. Dank, Ermutigung und Weihnachtsgruß
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere Erfolge vor Gericht, unser gewerkschaftlicher Rechtsschutz, unsere Unterstützung in schwierigen Einzelsituationen und unser Engagement für bessere Rahmenbedingungen wären ohne Euch nicht möglich – ohne Eure Mitgliedschaft, Eure Rückmeldungen, Eure Bereitschaft, Missstände zu benennen und gemeinsam für Veränderungen einzutreten.
Dafür danken wir Euch von Herzen.
Wir wünschen Euch und Euren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest, Tage der Ruhe und der Stärkung – und für das Jahr 2026 Gesundheit, Mut und Zuversicht. Wir versprechen Euch: Wir bleiben dran. Gemeinsam sind wir stärker, auch gegenüber kirchlichen Arbeitgebern.