ADK Info 1/2026

Pressemitteilung 30. September 2026

Aktuelle Informationen aus der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) vom 17. September 2026

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach langem Warten hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) die Übernahme der Ergebnisse der im April 2026 abgeschlossenen Tarifverhandlungen im Bereich des TV-L beschlossen. Darüber hinaus wurden weitere Verbesserungen für die Beschäftigten vereinbart. Wir geben euch einen Überblick über die wichtigsten Beschlüsse und deren Auswirkungen.

AUF EINEN BLICK

+2,8 %

mehr Entgelt ab 01.04.2026, mindestens 100 € – danach noch +2,0 % und +1,0 %

+150 €

mehr Ausbildungsentgelt, verteilt auf drei Schritte bis 2028

30 €

Jobticket-Zuschuss möglich statt bisher 20 €

30.11.2026

Antragsfrist für die Nachzahlung, wenn ihr bereits ausgeschieden seid

TV-L-Tarifergebnis übernommen (ohne SuE-Bereich)

Mit der Übernahme des Tarifergebnisses werden die im TV-L vereinbarten Entgeltsteigerungen auch für die kirchlich Beschäftigten umgesetzt. Die Entgelte steigen in drei Schritten, auch die Ausbildungsentgelte werden angehoben:

SO STEIGEN DIE ENTGELTE

+2,8 %

mindestens 100 €

+2,0 %

weitere Erhöhung

+1,0 %

weitere Erhöhung

01.04.2026

Azubis +60 €

01.03.2027

Azubis +60 €

01.01.2028

Azubis +30 €

Laufzeit: 27 Monate – vom 01.11.2025 bis zum 31.01.2028

Nov 2025
Beginn
Apr 2026
+2,8 %
Mär 2027
+2,0 %
Jan 2028
+1,0 % · Ende

Nachzahlung der Entgelterhöhungen

Die rückwirkenden Entgelterhöhungen werden für alle Beschäftigten, die derzeit im Arbeitsverhältnis stehen, automatisch nachgezahlt. Für bereits ausgeschiedene Kolleginnen und Kollegen erfolgt die Nachzahlung auf Antrag. Der Antrag muss bis spätestens 30.11.2026 gestellt werden.

✓ IHR SEID NOCH BESCHÄFTIGT

Die Nachzahlung kommt automatisch.

! IHR SEID BEREITS AUSGESCHIEDEN

Nachzahlung auf Antrag – spätestens bis 30.11.2026 stellen!

Neue Möglichkeiten für attraktive Arbeitsbedingungen

Mit einer Ergänzung der Dienstvertragsordnung wird ein neuer Gestaltungsspielraum geschaffen. Anstellungsträger und Mitarbeitendenvertretungen können künftig im Rahmen einer Dienstvereinbarung arbeitgeberfinanzierte Leistungen vereinbaren.

Anstellungsträger + MAV
→
Dienstvereinbarung
→
arbeitgeberfinanzierte Leistungen

Damit können Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, zur Gesundheitsförderung und zur Nachhaltigkeit umgesetzt werden.

MÖGLICHE LEISTUNGEN, ZUM BEISPIEL

Fitness

Zuschüsse für Fitnessstudios und Firmenfitnessprogramme

Sachbezüge

Arbeitgeberfinanzierte Sachleistungen

Kinderbetreuung

Zuschüsse zu Kindertagesbetreuungskosten

Welche Angebote umgesetzt werden, wird vor Ort zwischen Anstellungsträger und Mitarbeitervertretung vereinbart. Damit erhalten die Mitarbeitervertretungen eine zusätzliche Möglichkeit, gemeinsam mit den Anstellungsträgern konkrete Verbesserungen für die Beschäftigten zu gestalten.

Jobticket-Zuschuss erhöht

Auch beim Jobticket wurde eine Verbesserung erreicht. Der mögliche Arbeitgeberzuschuss, der durch eine Dienstvereinbarung geregelt wird, wird von bisher 20,00 € auf bis zu 30,00 € erhöht. Damit kann die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs künftig stärker unterstützt werden.

BISHER

20,00 €

→

KÜNFTIG BIS ZU

30,00 €

Arbeitgeberzuschuss pro Monat, geregelt durch eine Dienstvereinbarung

Verbesserungen im Bereich der Kirchenmusik

Auch für die Kirchenmusik wurden wichtige Änderungen beschlossen. Die Regelungen zur Berechnung von Dienstumfängen und zur Eingruppierung werden angepasst. Eine konkrete Verbesserung betrifft Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, die nicht fest angestellt sind und Vertretungsdienste übernehmen. Damit wird die Vergütung für Vertretungstätigkeiten verbessert.

STUFE

3

Vertretungsvergütung: Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, die nicht fest angestellt sind und Vertretungsdienste übernehmen, erhalten künftig die Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.

Was bedeutet das für die Beschäftigten?

Mit der Übernahme des TV-L-Tarifergebnisses werden die vereinbarten Entgeltsteigerungen rückwirkend umgesetzt. Gleichzeitig wurden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, die Arbeitsbedingungen vor Ort weiterzuentwickeln.

Aus Sicht der Arbeitnehmervertretung kommt es nun darauf an, dass die beschlossenen Regelungen auch genutzt und im Interesse der Beschäftigten umgesetzt werden. Wir werden die weitere Umsetzung der Beschlüsse begleiten und euch über wichtige Entwicklungen informieren.

Ausblick für den SuE-Bereich

FRÜHJAHR

2027

Beginn der Tarifverhandlungen im Bereich des TVöD. Wir setzen uns dafür ein, dass auch diese Ergebnisse zeitnah für den kirchlichen Bereich übernommen werden.

Wenn ihr Fragen habt oder mehr über die Details der Ergebnisse der ADK-Sitzung wissen möchtet, stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Mit kollegialen Grüßen,
Eure Arbeitnehmerorganisationen

Kirchengewerkschaft Niedersachsen · AG der vkm’s in Niedersachsen · Kirchengewerkschaft LV Weser-Ems

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